Pressemitteilungen


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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und des Bundesverwaltungsgerichts sprechen sich mit Nachdruck gegen die im Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" zwischen CDU, CSU und SPD verlautbarte Absicht aus, die Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zuzuordnen (Zeilen 473 - 475 des Koalitionsvertrags).

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Die beim Bundesnachrichtendienst am 23. April 2024 in dessen Dienststellen im In- und Ausland durchgeführte Wahl zum Gesamtpersonalrat ist ungültig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Wahl wurde von dem Gesamtwahlvorstand geleitet. Für die Dienststellen, in denen zeitgleich die Wahlen zu den örtlichen Personalräten stattfanden, beauftragte er die dortigen örtlichen Wahlvorstände mit der Durchführung der Wahl zum Gesamtpersonalrat. In den Dienststellen, in denen aus unterschiedlichen Gründen keine örtlichen Personalräte gewählt wurden und deshalb auch keine örtlichen Wahlvorstände bestanden, führte der Gesamtwahlvorstand die Wahl selbst durch.

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Die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz als Dienststellen geltenden Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes ohne örtlichen Personalrat fallen nicht in die Zuständigkeit des Personalrats der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Bundesnachrichtendienst besteht aus der Zentrale in Berlin und dezentralen Organisationseinheiten im In- und Ausland.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt der deutschen Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) auf der Insel Fehmarn abgewiesen. Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. März 2024 ist der Ausbau der Schienenstrecke von der südlichen Rampe der Fehmarnsundbrücke auf der Halbinsel Wagrien bis zum Anschluss an die Schienenverbindung der FFBQ südlich von Puttgarden auf Fehmarn.

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Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Leistungsempfänger, der sich aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne befand. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin, die Bundesagentur für Arbeit, zahlte einem ihrer Leistungsempfänger für den Monat Dezember 2020 Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Für den Zeitraum vom 8. bis 22. Dezember 2020 ordnete das Gesundheitsamt die Absonderung des Leistungsempfängers an, weil er als ansteckungsverdächtig anzusehen sei.

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Das Wohl eines Kindes und die familiären Bindungen im Sinne von Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/115/EG vermögen als inlandsbezogene Aspekte die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht zu begründen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Kläger sind Ausländer mit familiären Bindungen in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihre Asylanträge ab, stellte fest, dass Abschiebungsverbote nicht vorliegen, drohte ihnen die Abschiebung an und verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbote.

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Bei einer mehr als unerheblichen Wohnnutzung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks scheidet die Annahme eines faktischen Kerngebiets aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin begehrt einen Bauvorbescheid für die Nutzung eines Geschäftsgebäudes in der Innenstadt der Beklagten als Spielhalle. Die Beklagte lehnte den Antrag ab, der Widerspruch blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht gab der Klage gestützt auf § 34 Abs. 1 BauGB statt.

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Am 8. und 9. Mai 2025 findet in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts der 3. Leipziger Dialog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt. Der Leipziger Dialog wird von dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. (BDVR) gemeinsam durchgeführt. Er bietet bis zu 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Möglichkeit zu einem fachlichen und persönlichen Austausch über die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, mit denen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit aktuell befasst sind. Er bereichert und ergänzt die im Verwaltungsprozessrecht ausgeformten Kommunikationswege zwischen den drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Das Gewicht nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips darf bei der Bestimmung der Füllmenge von vorverpackten Lebensmitteln nicht berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin stellt Fertigpackungen mit Würsten zur Abgabe an Endverbraucher her. Die Würste sind mit nicht essbaren Wursthüllen und Wurstclips umschlossen. Nach der Produktion werden sie auf eine Plastikschale gelegt und in Plastikfolie eingeschweißt.

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat einem Journalisten zu Recht den Zugang zu Unterlagen zur früheren Zusammenarbeit des BND mit Rolf Kauka bzw. dem Kauka Verlag ("Fix und Foxi") verwehrt. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der BND gewährte dem Kläger auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes (BArchG) nur teilweise Zugang zu den begehrten Unterlagen. Die Nutzung der weiteren Dokumente lehnte er unter Berufung auf zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie des Schutzes der Identität der bei ihm beschäftigten Personen ab. Im Klageverfahren hat das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde des BND nach gerichtlicher Aufforderung zur Vorlage der begehrten Unterlagen unter Berufung auf das Wohl des Bundes eine sog.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.