Pressemitteilungen


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Der Freistaat Thüringen hat keinen Anspruch auf Nachverhandlungen über die Anpassung des "Generalvertrags über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen" mit dem Ziel, dass der Bund den überwiegenden Anteil an den seit dem 1. Juli 2017 anfallenden Ausgaben für die Altlastensanierung übernimmt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute erst- und letztinstanzlich entschieden.

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Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger steht als Regierungsamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 BBesO) im Dienst der beklagten Bundesrepublik Deutschland und ist beim Bundesnachrichtendienst tätig. Während einer Auslandsdienstreise im Oktober 2022 traten bei ihm coronatypische Erkrankungssymptome auf. In den folgenden Tagen durchgeführte Corona-Schnelltests wiesen eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 aus, ebenso ein nach Rückkehr im Inland durchgeführter PCR-Test. Im Rahmen seiner Dienstunfallanzeige führte der Kläger die Infektion auf eine vor Antritt der Dienstreise im Dienstzimmer seines Vorgesetzten durchgeführte Videokonferenz zurück, an der er – ebenso wie sein im Anschluss positiv auf das Corona-Virus getesteter Vorgesetzter − ohne FFP2-Maske teilgenommen hatte.

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Die Inanspruchnahme von Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die für Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen geltende besondere Altersgrenze für den Ruhestandseintritt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die im Jahr 1964 geborene Klägerin steht als Polizeivollzugsbeamtin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der Geburt ihrer Kinder nahm sie insgesamt zweieinhalb Jahre Elternzeit in Anspruch.

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Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 5. Juni 2024 ausgesprochene Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und ihrer Teilorganisation, der CONSPECT FILM GmbH, ist rechtswidrig. Das erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es deshalb mit heute verkündetem Urteil aufgehoben. Die Klägerin, die COMPACT-Magazin GmbH, gibt das monatlich erscheinende "COMPACT-Magazin für Souveränität" heraus und ist im Internet präsent.

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Am 20. Juni 2025 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zusammen mit Staatssekretärin Eva Schmierer und einer Delegation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig besucht. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit sich mit einem Grußwort den Mitarbeitenden des Gerichts vorzustellen und betonte dabei die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit: "Die Verwaltungsgerichte sind eine tragende Säule unseres Rechtsstaats.

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Verkauft eine Kommanditgesellschaft ein Grundstück an eine andere Kommanditgesellschaft ist dies auch dann ein Kaufvertrag mit einem Dritten im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 463 BGB, wenn es sich auf Verkäufer- und Käuferseite jeweils um Einpersonen-GmbH & Co. KGs mit demselben alleinigen Anteilsinhaber handelt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Parallelverfahren entschieden.

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Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird am 24. Juni 2025, 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 6 A 4.24 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. und 11. Juni 2025 eine Entscheidung verkünden. Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Medienvertreterinnen und Medienvertreter Die Plätze für Medienvertreterinnen und -vertreter werden in einem Akkreditierungsverfahren vergeben.

Pressemitteilung Nr. 44/2025: Soldaten und Ehebruch (veröffentlicht am 13.06.2025)

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Der 2. Wehrdienstsenat hat entschieden, dass die Beteiligung eines Soldaten am Ehebruch zu Lasten eines anderen Soldaten disziplinarrechtliche Konsequenzen haben kann. Dem Urteil lag der Fall eines Hauptfeldwebels zu Grunde, der mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten desselben Bataillons ein Verhältnis angefangen und mit ihr in der ehelichen Wohnung Geschlechtsverkehr hatte, kurz nachdem ihr Ehemann in vorläufiger Trennungsabsicht ausgezogen war.

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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und des Bundesverwaltungsgerichts sprechen sich mit Nachdruck gegen die im Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" zwischen CDU, CSU und SPD verlautbarte Absicht aus, die Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zuzuordnen (Zeilen 473 - 475 des Koalitionsvertrags).

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Die beim Bundesnachrichtendienst am 23. April 2024 in dessen Dienststellen im In- und Ausland durchgeführte Wahl zum Gesamtpersonalrat ist ungültig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Wahl wurde von dem Gesamtwahlvorstand geleitet. Für die Dienststellen, in denen zeitgleich die Wahlen zu den örtlichen Personalräten stattfanden, beauftragte er die dortigen örtlichen Wahlvorstände mit der Durchführung der Wahl zum Gesamtpersonalrat. In den Dienststellen, in denen aus unterschiedlichen Gründen keine örtlichen Personalräte gewählt wurden und deshalb auch keine örtlichen Wahlvorstände bestanden, führte der Gesamtwahlvorstand die Wahl selbst durch.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.