Auszug:
Die beim Bundesnachrichtendienst am 23. April 2024 in dessen Dienststellen im In- und Ausland durchgeführte Wahl zum Gesamtpersonalrat ist ungültig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Wahl wurde von dem Gesamtwahlvorstand geleitet. Für die Dienststellen, in denen zeitgleich die Wahlen zu den örtlichen Personalräten stattfanden, beauftragte er die dortigen örtlichen Wahlvorstände mit der Durchführung der Wahl zum Gesamtpersonalrat. In den Dienststellen, in denen aus unterschiedlichen Gründen keine örtlichen Personalräte gewählt wurden und deshalb auch keine örtlichen Wahlvorstände bestanden, führte der Gesamtwahlvorstand die Wahl selbst durch.