Pressemitteilungen


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Am Samstag, den 7. September 2024, lädt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher, unter dem Motto "Arbeiten für den Rechtsstaat" herzlich zum Tag der offenen Tür auf den Simsonplatz 1 nach Leipzig ein. In der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr (letzter Einlass: 15:15 Uhr) erwartet Sie ein attraktives Programm: Ein Rundgang führt Sie durch weite Teile des Gerichtsgebäudes. Streifen Sie auch durch sonst nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Hauses, besuchen Sie den Präsidenten in seinem Büro und werfen Sie einen Blick in die historischen und modernen Sitzungssäle, den Großen Sitzungssaal, den Festsaal und das frühere Speisezimmer des Reichsgerichtspräsidenten.

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Wird aus der Verweigerung einer - rechtmäßig angeordneten - ärztlichen Begutachtung auf die Dienstunfähigkeit eines Beamten geschlossen, entfällt die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin war Lehrerin im Dienst des beklagten Landes. Aufgrund verschiedener dienstlicher Konflikte, die aus Sicht des Dienstherrn Anlass zu Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit gaben, ordnete dieser wiederholt die amtsärztliche Untersuchung der Klägerin an.

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Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung und eine Umspannanlage im Heestal ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Attendorn bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz und die Umspannanlage Junkernhees. Die Leitung ist ein Abschnitt eines in den Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz aufgenommenen Vorhabens. 1. Die Klage eines der Grundstückseigentümer hatte in Bezug auf die Umspannanlage Erfolg.

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Das abgeleitete Freizügigkeitsrecht, das ein drittstaatsangehöriger Elternteil eines Unionsbürgerkindes unter bestimmten Voraussetzungen aus Art. 21 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) herleiten kann, setzt nicht voraus, dass diesem kein anderweitiges Aufenthaltsrecht zusteht. Insbesondere steht der Besitz eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts als türkischer Arbeitnehmer dem Erwerb oder Fortbestand des Freiheitszügigkeitsrechts nicht entgegen.

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Die Versagung der Einreise am Grenzübergang Grosbliederstroff (Frankreich) / Kleinblittersdorf (Deutschland) am 2. Mai 2020 zu dem Zweck, in einem Supermarkt in Kleinblittersdorf einzukaufen, war rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich, begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer ihm gegenüber verfügten Einreiseverweigerung sowie der vorübergehenden Schließung eines Grenzübergangs an der deutsch-französischen Grenze bei Saarbrücken als Reaktion auf die Ausbreitung des Virus COVID-19 im Bundesgebiet im Frühjahr 2020.

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Klagen von Postkunden, mit denen die Aufhebung einer postrechtlichen Entgeltgenehmigung in Bezug auf einzelne Entgelte begehrt wird, sind lediglich innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung der genehmigten Entgelte im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Revisionsverfahren entschieden. Die Klägerinnen beider Verfahren sind Kunden der beigeladenen Deutsche Post AG, die auf dem deutschen Markt Briefdienstleistungen mit einem Umsatzanteil von mehr als 80 % erbringt und die Versorgung mit grundlegenden Postdienstleistungen sicherstellt.

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Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind erfolglos. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mit Bescheid vom 9. April 2024 hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Hafen Mukran, Gemeinde Sassnitz, genehmigt.

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Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung einen räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Kläger begehren von der Beklagten ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten gegen Fahrzeuge, die aufgesetzt auf den Gehwegen in drei Bremer Straßen geparkt werden.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat heute erneut über einen Antrag eines Soldaten gegen die Verpflichtung zur Duldung der Covid-19-Impfung verhandelt. Dabei hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Erklärung abgegeben, die einen grundsätzlichen Kurswechsel einläutet. In dem wehrbeschwerderechtlichen Rechtsstreit geht es um die Dienstpflicht zur Duldung militärisch notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG.* Auf dieser Rechtsgrundlage sind seit langem für alle Soldatinnen und Soldaten Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Influenza, Hepatitis und FSME zwingend.

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Der 1. Wehrdienstsenat verhandelt erneut über einen Antrag eines Soldaten gegen die Verpflichtung zur Duldung der Covid-19-Impfung. Das Bundesministerium der Verteidigung hat während der Covid-19-Pandemie im November 2021 die allgemeinen Regelungen (AR) A1-840/8-4000 zur Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A 840/8 "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" dahingehend geändert, dass alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr neben der Tetanus-, Diphterie-, Pertussis-, Influenza-, Hepatitis- und FSME-Impfung auch die Covid-19-Impfung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG zu dulden haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung vom 7. Juli 2022 (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138) als rechtmäßig angesehen.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.