Pressemitteilungen


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Am 8. und 9. Mai 2025 findet in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts der 3. Leipziger Dialog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt. Der Leipziger Dialog wird von dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. (BDVR) gemeinsam durchgeführt. Er bietet bis zu 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Möglichkeit zu einem fachlichen und persönlichen Austausch über die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, mit denen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit aktuell befasst sind. Er bereichert und ergänzt die im Verwaltungsprozessrecht ausgeformten Kommunikationswege zwischen den drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Das Gewicht nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips darf bei der Bestimmung der Füllmenge von vorverpackten Lebensmitteln nicht berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin stellt Fertigpackungen mit Würsten zur Abgabe an Endverbraucher her. Die Würste sind mit nicht essbaren Wursthüllen und Wurstclips umschlossen. Nach der Produktion werden sie auf eine Plastikschale gelegt und in Plastikfolie eingeschweißt.

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat einem Journalisten zu Recht den Zugang zu Unterlagen zur früheren Zusammenarbeit des BND mit Rolf Kauka bzw. dem Kauka Verlag ("Fix und Foxi") verwehrt. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der BND gewährte dem Kläger auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes (BArchG) nur teilweise Zugang zu den begehrten Unterlagen. Die Nutzung der weiteren Dokumente lehnte er unter Berufung auf zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie des Schutzes der Identität der bei ihm beschäftigten Personen ab. Im Klageverfahren hat das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde des BND nach gerichtlicher Aufforderung zur Vorlage der begehrten Unterlagen unter Berufung auf das Wohl des Bundes eine sog.

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Das Bundeskartellamt ist verpflichtet, der Klägerin Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines kartellrechtlichen Beschlusses zu gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin betreibt bundesweit Tankstellen, an denen ihre Kunden mit der Girocard bargeldlos bezahlen können. Für die Autorisierung dieser Zahlungen erheben die kartenausgebenden Banken ein Entgelt. Dessen Höhe wurde bis 2014 durch eine Preisvereinbarung mehrerer Beigeladener festgelegt.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine Klage gegen die Errichtung einer Höchstspannungsfreileitung in Mecklenburg-Vorpommern zwischen den Umspannwerken Güstrow und Parchim Süd abgewiesen. Die geplante Freileitung ist der nördlichste von drei Abschnitten eines Vorhabens aus dem Bundesbedarfsplan, für den der Gesetzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf festgestellt hat.

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Den Antrag eines Presseverlages, den Bundesnachrichtendienst (BND) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ursprung der COVID-19-Pandemie zu erteilen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 14. April 2025 abgelehnt. Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung Auskünfte vom BND zu Erkenntnissen hinsichtlich des Ursprungs der COVID-19-Pandemie.

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Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden.

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Der Anspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen das Land Brandenburg auf Zahlung von 76 839 € wegen der Veruntreuung von Bundesmitteln durch eine Mitarbeiterin einer Unterhaltsvorschussstelle ist verjährt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in einem erstinstanzlichen Verfahren entschieden. Eine Mitarbeiterin der Unterhaltsvorschussstelle eines Landkreises hat im Zeitraum von September 2006 bis Mai 2011 den Datenbestand der Abrechnungssoftware so manipuliert, dass 230 517 € unberechtigt auf ihre eigenen Konten überwiesen worden sind.

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Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist nicht eröffnet, wenn ein ehemaliger Bundeskanzler und die Bundesrepublik Deutschland um die personelle und sachliche Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von nachwirkenden Aufgaben aus der früheren Stellung als Verfassungsorgan streiten. Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauswahl aus Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt einem Bewerber bei der Wahl eines Beigeordneten durch den Gemeinderat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf chancengleiche Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger bewarb sich neben fünf weiteren Personen, darunter der Beigeladene, bei der beklagten baden-württembergischen Stadt für die Stelle des Ersten Beigeordneten.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.