Pressemitteilungen


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Die Reinigung des Seewassersystems der schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU) Höegh Esperanza in der Jade bei Wilhelmshaven mit Chlor ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Infolge der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Gasversorgungskrise hat die Bundesregierung den Aufbau einer Infrastruktur zum Import von verflüssigtem Erdgas beschlossen.

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Alleinerziehenden als international schutzberechtigt anerkannten Elternteilen mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden.

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Der Bund muss der bayerischen Gemeinde Schonungen die Kosten ersetzen, die ihr durch den Einsatz der Gemeindefeuerwehr zur Beseitigung einer lokalen Ölverschmutzung der Bundeswasserstraße Main entstanden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Am 23. Mai 2015 beseitigte die Feuerwehr der genannten Gemeinde eine Mineralölverunreinigung des Mainwassers im Bereich der Schleuse Ottendorf.

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Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht hälftig erstatten, soweit diese auf zusätzliche freiwillige Zahlungen der Wohnsitzgemeinden der von ihnen betreuten Kinder zurückzuführen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die als Tagesmutter tätige Klägerin ist in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

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Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb eines Jahres in das Verfahren einbeziehen. Anderenfalls ist der Normenkontrollantrag hinsichtlich der geänderten Vorschrift unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Arbeitgeber können vom Staat keine Erstattung von Zahlungen verlangen, die sie an ihre Arbeitnehmer für einen Zeitraum geleistet haben, in dem diese sich wegen des Verdachts der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befanden, wenn den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts zustand. Ein solcher Anspruch konnte sich aus § 616 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergeben, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert war; dies war im Frühsommer 2020 bei einer Quarantänedauer von bis zu 14 vollen Tagen der Fall.

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Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Pflichtverletzungen sind jedoch nur bei Vorsatz disziplinarwürdig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin ist verbeamtete Lehrerin im Dienst des Landes Schleswig-Holstein. In der Zeit von Februar bis Juli 2016 erhöhte sich ihr wöchentlicher Beschäftigungsumfang um vier Unterrichtsstunden.

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Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde heute das letzte noch anhängige Klageverfahren gegen den Lückenschluss der A 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus abgeschlossen. Die Kläger, deren Grundstücke für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden, machten geltend, vor Erlass des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. November 2023 hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen.

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Mit Ablauf des Monats November 2024 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Martin Brandt nach mehr als vierzehnjähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten. Herr Brandt begann seine richterliche Laufbahn im November 1988 bei dem Verwaltungsgericht Freiburg. Vom Januar 1991 bis September 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Januar 2001 wurde Herr Brandt zum Richter am Verwaltungsgerichtshof befördert und an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg versetzt. Es folgte eine Abordnung an das Staatsministerium Baden-Württemberg vom November 2003 bis Dezember 2004.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.