Auszug:
Die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg vom 1. November 2023 für die Errichtung und den Betrieb eines landgebundenen Flüssiggas (LNG)-Terminals einschließlich zweier Lagertanks in Stade ("Hanseatic Energy Hub") an der Unterelbe ist nicht zu beanstanden. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen, wendet sich gegen die Genehmigung und rügt insbesondere, dass für den bis zum 31. Dezember 2043 zugelassenen Betrieb des LNG-Terminals mit Erdgas kein energiewirtschaftlicher Bedarf bestehe und eine derart lange Frist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Klimaschutzes und dem Klimaschutzgesetz nicht vereinbar sei. Außerdem lägen die Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Umrüstbarkeit der Anlage auf einen Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak nicht vor, die Anlagensicherheit sei nicht hinreichend gewährleistet und Naturschutzrecht werde verletzt.