Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts

Besichtigung

Zugang zur mündlichen Verhandlung

Der Zugang zu mündlichen Verhandlungen ist – auch außerhalb der Öffnungszeiten – jederzeit möglich. Sie können Termine zur mündlichen Verhandlung einsehen und sich zur Teilnahme anmelden. In bestimmten Verfahrensarten, beispielsweise in Wehrdisziplinarverfahren, ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen.

Besichtigung des Gebäudes und Öffnungszeiten

Teile des Gebäudes sind für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich: die Kuppelhalle, die Haupttreppe und die Galerie. Sie können diese während der Öffnungszeiten selbständig besichtigen.

Die Besichtigung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie: Zurzeit kann der Große Sitzungssaal nicht besichtigt werden.

Führungen durch das Gerichtsgebäude

Der Besucherdienst des Gerichts ermöglicht Führungen durch das Gerichtsgebäude. Dabei werden die Geschichte und Architektur des Gebäudes vermittelt und Einblicke in die heutige Arbeitsweise des Gerichts gegeben. Neben den öffentlich zugänglichen Teilen des Gebäudes erhalten Sie Zutritt zu mehreren Sitzungssälen und zum ehemaligen Speisezimmer sowie zum Festsaal des Reichsgerichtspräsidenten.

Führungen können grundsätzlich montags bis freitags von 16.00 bis 18.00 Uhr und an den Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr für Sie organisiert werden, außer das Gebäude ist an diesem Tag für die Öffentlichkeit geschlossen. Ihre Führung dauert ca. 90 Minuten.

Führungen bis zum 31. Dezember 2024:

Bis zum 31. Dezember 2024 beträgt die Gebühr für eine Führung mit einer Teilnehmerzahl ab 12 Personen 5,00 € pro Person; Kinder, Schülerinnen/Schüler und Studentinnen/Studenten zahlen 3,00 € pro Person. Für eine Führung mit einer Teilnehmerzahl unter 12 Personen beträgt die Gebühr pauschal 57,00 €. Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin vor und prüfen Sie im Vorfeld, ob unser Gebäude an dem Wunschtermin geöffnet ist (siehe Bereich Öffnungszeiten auf dieser Seite). Über den nachfolgenden Link können Sie sich für eine Führung anmelden:

Anmeldung zur Führung

Führungen ab dem 01. Januar 2025:

Ab dem 01. Januar 2025 werden touristische Führungen durch das Gerichtsgebäude in den genannten Zeitfenstern von den folgenden drei Anbietern durchgeführt:

Ahoi!

Leipzig Details - Öffentliche Führungen, Leipzig Details - Individuelle Gruppen

Leipzig Erleben - Öffentliche Führungen, Leipzig Erleben - Individuelle Gruppen

Unter den angegebenen Links erhalten Sie Informationen zu Terminen und Preisen und können sich zu den angebotenen Führungen anmelden.

Für folgende Interessengruppen werden die Führungen weiterhin vom Besucherdienst des Bundesverwaltungsgerichts organisiert:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Parlament/ Stadt- und Gemeindevertretung, Justiz),

  • Bildungseinrichtungen (Schulen, Berufsschulen, Universitäten, Fachhochschulen u. ä. einschließlich Lehrpersonal),

  • Auszubildende sowie Referendarinnen und Referendare,

  • internationale Besuchergruppen, die dem öffentlichen Dienst oder dem Bildungswesen zuzurechnen sind (z. B. Delegationen ausländischer Gerichte, Fortbildungsreisen für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Studierendengruppen).

Soweit Ihre Gruppe einer dieser Kategorien zuzuordnen ist, melden Sie sich bitte über den nachfolgenden Button an:

Anmeldung zur Führung

Zusätzliche Hinweise:

  • Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

  • Größere Gepäckstücke, auch Rucksäcke, können Sie nicht ins Gebäude mitnehmen. Im Eingangsbereich steht eine begrenzte Anzahl von Schließfächern und eine Garderobe (jeweils 1 € Pfand) zur Verfügung.

  • Eine Cafeteria steht nicht zur Verfügung.