Stapel mit Aktenmappen

Aktenzeichen

Die beim Bundesverwaltungsgericht eingehenden Verfahren erhalten ein Aktenzeichen. Unter dem Aktenzeichen wird das Verfahren geführt und es sind alle zugehörigen Schriftstücke in die Akte aufzunehmen. Die an dem Verfahren Beteiligten sollten im Schriftverkehr mit dem Gericht das Aktenzeichen angeben, damit der Schriftsatz dem Verfahren einfacher zugeordnet werden kann.

Das Aktenzeichen setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Es beginnt mit der Abkürzung BVerwG. Dann folgt die Nummer des Senats, der für die Bearbeitung des Verfahrens zuständig ist. Anschließend kommt das Registerzeichen, das die Art des Verfahrens mit einer Abkürzung bezeichnet, die aus einem oder mehreren Buchstaben besteht. So tragen erstinstanzliche Klageverfahren ein „A“, Nichtzulassungsbeschwerden ein „B“ und Revisionsverfahren in Verwaltungsstreitsachen ein „C“. Nach dem Registerzeichen folgt die laufende Nummer des Verfahrens im Register und am Ende des Aktenzeichens stehen, getrennt durch einen Punkt, die beiden letzten Ziffern der Jahreszahl, in dem das Verfahren eingegangen ist.

Beispiel: Dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 12.17 ist zu entnehmen, dass das Verfahren in die Zuständigkeit des 6. Senats fällt und es sich um das zwölfte dort im Jahre 2017 eingegangene Revisionsverfahren handelt.