Termine zur Verhandlung und Verkündung
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Juli 02.
BVerwG 8 C 1.24
02.07.2025, 10:00 UhrFinanzdienstleistungsrecht
- hier: Tätigkeit als Market-Maker und Designated Sponsor -
Juli 09.
BVerwG 5 C 2.24
09.07.2025, 10:00 UhrConterganstiftungsrecht
- hier: Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz -
Juli 24.
BVerwG 1 C 2.24
24.07.2025, 09:30 UhrAusländerrecht
- hier: Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis -
Juli 24.
BVerwG 1 C 12.25
24.07.2025, 11:00 UhrAsylrecht
- hier: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG (Sprungrevision) -
Juli 29.
BVerwG 6 CN 1.24
29.07.2025, 09:00 UhrTermin aufgehoben
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August 27.
BVerwG 5 PA 2.24
27.08.2025, 10:00 UhrPersonalvertretungsrecht
- hier: Wahlanfechtung -
August 27.
BVerwG 5 PA 5.24
27.08.2025, 11:30 UhrPersonalvertretungsrecht
- hier: Behinderung der Personalratstätigkeit -
August 28.
BVerwG 1 C 24.24
28.08.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AsylG (Italien) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
August 28.
BVerwG 1 C 23.24
28.08.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AsylG (Italien) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
August 28.
BVerwG 1 C 22.24
28.08.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AsylG (Italien) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
August 28.
BVerwG 1 C 21.24
28.08.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AsylG (Italien) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
August 28.
BVerwG 1 C 25.24
28.08.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AsylG (Italien) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
August 28.
BVerwG 1 C 26.24
28.08.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AsylG (Italien) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
August 28.
BVerwG 7 A 12.24
28.08.2025, 14:00 UhrTermin aufgehoben
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September 04.
BVerwG 2 C 13.24
04.09.2025, 10:00 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Aberkennung des Ruhegehalts -
September 04.
BVerwG 3 C 8.24
04.09.2025, 10:00 UhrVerkehrsrecht
- hier: Entziehung der Fahrerlaubnis -
September 04.
BVerwG 2 CN 1.24
04.09.2025, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - Normenkontrolle nach § 47 VwGO - -
September 04.
BVerwG 2 CN 2.24
04.09.2025, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - Normenkontrolle nach § 47 VwGO - -
September 04.
BVerwG 3 C 13.24
04.09.2025, 11:30 UhrLebensmittelrecht
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September 04.
BVerwG 2 A 2.25
04.09.2025, 12:00 UhrSoldatenrecht
- hier: Aberkennung einer Stellen- und Erschwerniszulage -
September 11.
BVerwG 7 C 7.24
11.09.2025, 10:00 UhrImmissionsschutzrecht
- hier: Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Schweinemast- und Biogasanlage -
September 11.
BVerwG 7 C 10.24
11.09.2025, 11:30 UhrImmissionsschutzrecht
- hier: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage (Verbandsklage) -
September 16.
BVerwG 4 CN 2.24
16.09.2025, 09:30 UhrBaurecht
- hier: Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 29, Änderung für das Geviert "Pentenrieder Straße, Bergstraße,... -
September 16.
BVerwG 4 CN 3.24
16.09.2025, 10:45 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit des Bebauungsplans IV-23 im Bezirk Berlin-Pankow -
September 24.
BVerwG 8 C 5.24
24.09.2025, 10:00 UhrRückübertragung nach dem Vermögensgesetz
- hier: anteilige Restitution ehemaliger Grundstücke wegen verfolgungsbedingtem... -
September 25.
BVerwG 10 C 1.25
25.09.2025, 09:00 UhrLandwirtschaftsrecht
- hier: Fortschreibung des nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen... -
September 25.
BVerwG 11 A 22.24
25.09.2025, 09:00 UhrPlanfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben),
- hier: Neubau Höchstspannungsleitung Punkt Wullenstetten - Punkt... -
September 25.
BVerwG 1 C 16.24 u. a.
25.09.2025, 09:30 UhrAusländerrecht
- hier: Erteilung von Niederlassungserlaubnissen -
September 25.
BVerwG 10 A 2.24
25.09.2025, 10:30 Uhrpresse-, rundfunk-, archiv- und medienrechtlichen Informations-, Einsichts- und Auskunftsrecht
- hier: presserechtlicher Auskunftsanspruch... -
September 25.
BVerwG 10 A 3.24
25.09.2025, 11:30 UhrPresserechtlicher Auskunftsanspruch
- hier: Auskünfte zu Einzelhintergrundgesprächen über die militärische Situation... -
September 30.
BVerwG 9 A 2.24 u. a.
30.09.2025, 09:00 UhrStraßenrechtliche Planfeststellung
- hier: Neubau der A26-Ost, Bauabschnitt 6a von der A7/Autobahnkreuz Hamburg-Hafen (Bau-km... -
Oktober 01.
BVerwG 6 CN 1.24
01.10.2025, 09:00 UhrSchulrecht
- hier: ersatzschulrechtliche Normenkontrolle -
Oktober 01.
BVerwG 6 C 5.24
01.10.2025, 10:00 UhrRundfunkrecht
- hier: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich -
Oktober 09.
BVerwG 2 A 6.24
09.10.2025, 10:00 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Untätigkeitsklage gegen Disziplinarverfügung Gehaltskürzung -
Oktober 09.
BVerwG 3 C 4.24
09.10.2025, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: Entschädigung nach § 56 IfSG / Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigung -
Oktober 09.
BVerwG 3 C 5.24
09.10.2025, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: Entschädigung nach § 56 IfSG an einen Selbstständigen (Einzelunternehmer) -
Oktober 09.
BVerwG 2 A 1.25
09.10.2025, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Sicherheitsüberprüfung - Wiederaufnahme des ausgesetzten Verfahrens zu BVerwG 2 A 2.23 -
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Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.