ECLI
ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Dieser dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Rat der Europäischen Union hat 2011 die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, den ECLI einzuführen. Es ist aber jedem Mitgliedstaat überlassen, ob er den ECLI verwendet und ob nur neue oder aber auch ältere Entscheidungen einen ECLI erhalten. In Deutschland nehmen das Bundesverfassungsgericht, die fünf obersten Bundesgerichte, das Bundespatentgericht sowie die Gerichte der Länder am ECLI teil.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich entschieden, alle Entscheidungen, die auf dieser Website veröffentlicht sind, mit einem ECLI zu versehen, um möglichst viele seiner Entscheidungen identifizierbar zu machen.
Die Bürgerinnen und Bürger können mit dem ECLI nach Gerichtsentscheidungen in europäischen und nationalen Entscheidungsdatenbanken suchen. Darüber hinaus können sie über den ECLI – falls vorhanden – auch Fundstellen, Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen der Entscheidung erhalten. Die Europäische Union stellt zudem eine zentrale ECLI-Suchmaschine bereit.
Der ECLI ist eine Buchstaben- und Zahlenkombination. Er gliedert sich in mehrere Bereiche, die durch Doppelpunkte voneinander getrennt sind: die Länderkennung, das Gericht, das Jahr und den lokalen Identifikator. Der Identifikator besteht aus bis zu 25 Zeichen. Er setzt sich im Bundesverwaltungsgericht wie folgt zusammen: Die ersten sechs Ziffern enthalten das Datum der Verkündung der Entscheidung. Dann folgt an siebter Stelle ein Buchstabe für die Art der Entscheidung. U steht für Urteil, B für Beschluss und G für Gerichtsbescheid. Danach kommt das Aktenzeichen. Am Ende wird noch eine Kollisionsziffer angefügt, um mehrere Entscheidungen der gleichen Art, die am gleichen Tag ergangen sind, unterscheiden zu können. Bei Entscheidungen, die am Ende des ECLI ein zusätzliches Zeichen tragen, z.B. ein D beim Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer, entfällt der Punkt vor der Kollisionsziffer.
Neben dem eigentlichen Identifikator werden die Entscheidungen auch mit weiteren Metadaten versehen, um die Auffindbarkeit der Entscheidungen zu verbessern.
In das folgende Suchfeld können Sie jeden ECLI des Bundesverwaltungsgerichts hineinkopieren, um sich die einzelnen Bestandteile anzeigen zu lassen. Bitte klicken Sie auf „ECLI erklären“, um die Suche auszulösen. Als Beispiel ist der ECLI einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 voreingetragen.
Das Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes hält als nationaler ECLI-Koordinator für Deutschland weitere Informationen zum ECLI bereit.