Streitwertkatalog

Für beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren werden Gerichtsgebühren erhoben. Rechtsgrundlage ist das Gerichtskostengesetz. Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren ist der Streitwert. Er wird vom Gericht festgesetzt. Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach dem Ziel, das mit dem Verfahren verfolgt wird. Der Streitwertkatalog enthält Vorschläge für die Streitwertfestsetzung. Die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts ist auch für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren von Rechtsanwälten verbindlich.