Streit­wert­ka­ta­log

Für beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt an­hän­gi­ge Ver­fah­ren wer­den Ge­richts­ge­büh­ren er­ho­ben. Rechts­grund­la­ge ist das Ge­richts­kos­ten­ge­setz. Grund­la­ge für die Be­mes­sung der Ge­richts­ge­büh­ren ist der Streit­wert. Er wird vom Ge­richt fest­ge­setzt. Die Hö­he des Streit­werts rich­tet sich nach dem Ziel, das mit dem Ver­fah­ren ver­folgt wird. Der Streit­wert­ka­ta­log ent­hält Vor­schlä­ge für die Streit­wert­fest­set­zung. Die ge­richt­li­che Fest­set­zung des Streit­werts ist auch für die Be­rech­nung der ge­setz­li­chen Ge­büh­ren von Rechts­an­wäl­ten ver­bind­lich.