Internationale Beziehungen
Das Bundesverwaltungsgericht ist mit seiner Rechtsprechung in den europäischen Rechtsprechungsverbund eingebunden. Auch wegen dieser Verflechtung arbeitet es eng mit anderen europäischen und internationalen Gerichten zusammen.
Europäischer Rechtsprechungsverbund
Das Bundesverwaltungsgericht ist das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Es entscheidet in letzter Instanz. Bei seinen Entscheidungen hat es auch europäisches Recht anzuwenden. Deswegen befindet sich das Bundesverwaltungsgericht in einem Rechtsprechungsverbund mit europäischen Gerichten. Für die Anwendung des europäischen Rechts haben sie das letzte Wort. So entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verbindlich über die Auslegung und Anwendung der Europäischen Menschenrechts-Konvention. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet abschließend über das Recht der Europäischen Union. Das Bundesverwaltungsgericht kann dem Europäischen Gerichtshof in einem laufenden Verfahren Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorlegen.
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Die Rechtsgrundsätze des Rechts der Europäischen Union finden ihre Wurzeln in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Deswegen ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen europäischen Gerichten wichtig. So kann das gegenseitige Verständnis und damit auch das Verständnis für das Europarecht vertieft werden. Zu diesem Zweck engagiert sich das Bundesverwaltungsgericht in internationalen Vereinigungen und in internationalen Kooperationen.