Organisation
An der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts steht die Präsidentin oder der Präsident. Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Richterschaft und der nichtrichterlichen Bediensteten des Bundesverwaltungsgerichts. Daneben ist sie oder er auch selbst als Richterin oder als Richter tätig.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts üben ihre Rechtsprechungstätigkeit in Senaten aus. Der Geschäftsverteilungsplan legt die Zuständigkeiten fest.
Im Auftrag der Präsidentin oder des Präsidenten befasst sich der Präsidialrichter mit Aufgaben der Personal- und Justizverwaltung.
Die Gerichtsverwaltung unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten und die Senate bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie gliedert sich in die Verwaltungsabteilung, die Geschäftsstelle, die Bibliothek, die Rechtsdokumentation und die Präsidialabteilung.
Beim Bundesverwaltungsgericht bestehen außerdem verschiedene Gremien. Ihre Aufgaben sind unterschiedlich:
- Das Präsidium beschließt über den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.
- Der Präsidialrat ist ein Organ, das die Richterschaft an der Richterwahl und an Beförderungsentscheidungen beteiligt.
- Der Richterrat vertritt die Richterinnen und Richter, der Personalrat die übrigen Beschäftigten in bestimmten personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
- Im Bundesverwaltungsgericht werden zudem eine Schwerbehinderten- sowie eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt.