Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 13.03.2025 - BVerwG 2 C 8.24 (bereitgestellt am 24.04.2025)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Kein Dienstunfall bei zweckwidrigem Einsatz eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes

Leitsatz

Die Verwendung eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider. Sie ist der Risikosphäre des Beamten zuzuordnen und steht der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen.

Beschluss vom 17.03.2025 - BVerwG 8 B 25.24 (bereitgestellt am 24.04.2025)

Sachgebiet: Flurbereinigungsrecht und Recht des ländlichen Grundstücksverkehrs

Beschluss vom 27.03.2025 - BVerwG 6 AV 1.25 (bereitgestellt am 24.04.2025)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Urteil vom 16.01.2025 - BVerwG 2 WD 13.24 (bereitgestellt am 23.04.2025)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Fernbleiben bei irrtümlicher Annahme einer Urlaubsbewilligung

Leitsatz

Bleibt ein Soldat fahrlässig unterlaubt dem Dienst fern, bildet ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

Beschluss vom 26.03.2025 - BVerwG 1 WB 18.23 (bereitgestellt am 23.04.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 26.03.2025 - BVerwG 1 WB 2.25 (bereitgestellt am 23.04.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Urteil vom 19.02.2025 - BVerwG 3 CN 5.23 (bereitgestellt am 23.04.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung vom 5. November 2020 i. d. F. vom 29. November 2020

Leitsätze

1. Personen, die aus Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrten, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestand, konnten nur auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG durch Einreise-Quarantäneverordnungen verpflichtet werden, sich abzusondern und damit nur, wenn sie mindestens Ansteckungsverdächtige im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG waren.

2. Ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einem Krankheitserreger kann einen Ansteckungsverdacht begründen.

3. Eine auf Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG verordnete Absonderung ist keine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG.

Beschluss vom 14.04.2025 - BVerwG 10 VR 3.25 (bereitgestellt am 22.04.2025)

Sachgebiet: presse-, rundfunk-, archiv- und medienrechtliches Informations-, Einsichts- und Auskunftsrecht

Beschluss vom 06.03.2025 - BVerwG 2 B 49.24 (bereitgestellt am 17.04.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Beschluss vom 27.03.2025 - BVerwG 4 BN 27.24 (bereitgestellt am 17.04.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: