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Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 2 C 18.23 (bereitgestellt am 05.03.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Relevanz von Fehlern im behördlichen Verfahren für die Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung

Leitsätze

1. Mängel der Unterrichtung des Beamten über die Einleitung des Verfahrens lassen die wirksame Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens unberührt.

2. Ein Amtswalter, gegen den ein anderer Bediensteter des Dienstherrn erhebliche Vorwürfe erhoben hat, ist von einer Mitwirkung in dem sich hieran anschließenden behördlichen Disziplinarverfahren und bei Erlass der Disziplinarverfügung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 VwVfG ausgeschlossen.

3. Die Rechtsfolgen von formellen Mängeln einer Disziplinarverfügung richten sich bei der bisherigen gesetzlichen Regelung, die ein Nebeneinander von Disziplinarverfügung und Disziplinarklage vorsieht, nach §§ 45 und 46 VwVfG. Die Ermächtigung des Gerichts, bei einer Disziplinarverfügung neben der Rechtmäßigkeit auch die Zweckmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu prüfen (vgl. § 60 Abs. 3 BDG a. F.), umfasst mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung nicht die Befugnis, nach Maßgabe der §§ 45 und 46 VwVfG erhebliche formelle Mängel der Verfügung zu "heilen".

4. Eine Geldbuße (vgl. § 7 BDG a. F.) ist nicht in Bruchteilen der monatlichen Dienstbezüge, sondern in einem feststehenden Geldbetrag festzusetzen.

Beschluss vom 29.01.2025 - BVerwG 10 B 6.24 (bereitgestellt am 05.03.2025)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Beschluss vom 23.12.2024 - BVerwG 2 B 20.24 (bereitgestellt am 04.03.2025)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 27.01.2025 - BVerwG 3 B 10.24 (bereitgestellt am 04.03.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Beschluss vom 06.02.2025 - BVerwG 11 B 4.24 (bereitgestellt am 04.03.2025)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Leitsatz

Für eine Klage gegen eine behördliche Streitwert- und Kostenfestsetzung hinsichtlich der Erstattung von notwendigen Rechtsanwaltskosten im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung gemäß § 44b EnWG ist nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Beschluss vom 06.02.2025 - BVerwG 11 B 5.24 (bereitgestellt am 04.03.2025)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Beschluss vom 06.02.2025 - BVerwG 11 B 6.24 (bereitgestellt am 04.03.2025)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Beschluss vom 20.01.2025 - BVerwG 2 B 44.24 (bereitgestellt am 27.02.2025)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Doppelte Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten bei Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet

Leitsatz

Beamter oder Richter "aus dem früheren Bundesgebiet" i. S. v. § 3 Abs. 1 Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung - BeamtVÜV - kann nur sein, wer bereits zuvor im früheren Bundesgebiet verwendet worden war.

Beschluss vom 22.01.2025 - BVerwG 2 B 24.24 (bereitgestellt am 27.02.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Urteil vom 14.11.2024 - BVerwG 7 A 8.23 (bereitgestellt am 27.02.2025)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Leitsätze

1. Die Verkürzung der Auslegungsdauer von einem Monat in § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG auf eine Woche in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LNGG steht mit Völker- und Unionsrecht in Einklang.

2. Gastransportschiffe (SLNGC), die Gas von einem 30 km entfernt auf Reede liegenden Gasspeicherschiff (FSU) aufnehmen und zu einem festliegenden Regasifizierungsschiff (FSRU) bringen, gehören immissionsschutzrechtlich weder zum Anlagenkern der Regasifizierungsanlage noch sind sie deren Nebeneinrichtungen.

3. Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers ist regelmäßig keine Voraussetzung für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

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FAQhäufig gestellte Fragen

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