Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 05.09.2024 - BVerwG 2 A 8.23 (bereitgestellt am 19.11.2024)

Sachgebiet: Besoldungsrecht

Erschwerniszulage für besondere Einsätze beim Bundesnachrichtendienst

Leitsatz

Ist der Aufgabenbereich eines beim Bundesnachrichtendienst beschäftigten Beamten - lediglich - dadurch geprägt, dass er unter Führung einer Dienstlegende (Dienstnamen) im Rahmen der Kooperation mit anderen Behörden oder Partnern erkennbar für den Nachrichtendienst tätig ist, ist eine Erschwerniszulage nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 EZulV nicht zu gewähren.

Beschluss vom 09.10.2024 - BVerwG 9 B 4.24 (bereitgestellt am 19.11.2024)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Beschluss vom 09.10.2024 - BVerwG 9 B 5.24 (bereitgestellt am 19.11.2024)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Urteil vom 29.08.2024 - BVerwG 3 C 4.23 (bereitgestellt am 18.11.2024)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis (Podologie)

Leitsatz

Einer ausgebildeten Podologin kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Podologie erteilt werden.

Beschluss vom 18.10.2024 - BVerwG 2 WNB 2.24 (bereitgestellt am 18.11.2024)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO

Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung

Leitsatz

Die Verhängung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße wird durch einen strafgerichtlichen Freispruch nur dann ausgeschlossen, wenn der angeschuldigte Sachverhalt identisch ist.

Beschluss vom 23.10.2024 - BVerwG 2 WNB 3.24 (bereitgestellt am 18.11.2024)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO

erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

Ein strafgerichtlicher Freispruch kann nur dann zur Aufhebung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße führen, wenn der angeschuldigte Sachverhalt identisch ist.

Urteil vom 26.09.2024 - BVerwG 4 C 3.23 (bereitgestellt am 14.11.2024)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Beschluss vom 22.10.2024 - BVerwG 6 BN 1.24 (bereitgestellt am 14.11.2024)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Beschluss vom 22.10.2024 - BVerwG 6 BN 2.24 (bereitgestellt am 14.11.2024)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Beschluss vom 01.11.2024 - BVerwG 7 B 10.24 (bereitgestellt am 14.11.2024)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: