Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 30.10.2024 - BVerwG 1 WB 52.23 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Entpflichtung eines Soldaten zur Inübunghaltung

Leitsatz

Die Anordnung zur Inübunghaltung als Kommandosoldat erfolgt ausschließlich im dienstlichen Interesse. Der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer dieser Verpflichtung.

Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 2 WD 8.24 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Aberkennung des Ruhegehalts wegen acht Geldwäschetaten und Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in zwei Fällen

Leitsatz

Bei einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug ist eine Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

Beschluss vom 25.11.2024 - BVerwG 2 AV 4.24 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 11.12.2024 - BVerwG 10 B 9.24 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Urteil vom 10.10.2024 - BVerwG 3 C 3.23 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Leitsatz

Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegender Zuwiderhandlung(en) im Sinne von § 2a Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und der nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung(en) begeht, hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wie im Falle einer vorangegangenen Fahrerlaubnisentziehung in entsprechender Anwendung des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG in der Regel die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.

Beschluss vom 18.11.2024 - BVerwG 3 B 5.24 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Tierschutz- und Pflanzenschutzrecht, soweit nicht das Schwergewicht bei Materien liegt, die einem anderen Senat zugewiesen sind

Beschluss vom 30.10.2024 - BVerwG 1 WB 23.24 (bereitgestellt am 17.12.2024)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 06.11.2024 - BVerwG 4 BN 3.24 (bereitgestellt am 17.12.2024)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Beschluss vom 18.11.2024 - BVerwG 7 B 13.24 (bereitgestellt am 17.12.2024)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Urteil vom 27.11.2024 - BVerwG 6 A 9.24 (bereitgestellt am 17.12.2024)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche von Betroffenen

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: