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Lernen Sie das Bundesverwaltungsgericht in Bild und Ton kennen. Die Videos geben Ihnen einen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise des Gerichts. Unter jedem Video finden Sie den Inhalt außerdem als Textversion.
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Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
Vorsitzende: "Im Namen des Volkes – Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2015 und des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Oktober 2014 werden geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über die beantragte Zulassung des Arzneimittels erneut zu entscheiden."
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet als Revisionsgericht. Seine Urteile und Beschlüsse haben eine Leitfunktion und sichern eine bundeseinheitliche Praxis der Behörden und Gerichte. Das verlangt eine besondere Qualität seiner Entscheidungen. Diesem Ziel dient die Arbeitsweise des Gerichts.
Gelangt ein Verfahren zum Bundesverwaltungsgericht, wird in der Geschäftsstelle ein Aktenzeichen vergeben. Die federführende Bearbeitung übernimmt eine Richterin oder ein Richter als Berichterstatter. Kläger und Beklagter nehmen zunächst schriftlich Stellung.
Der Fall wird anschließend anhand der Gesetze und Rechtsprechung sowie unter Auswertung rechtswissenschaftlicher Literatur rechtlich begutachtet. Maßstab ist, ob das Urteil der Vorinstanz Bundesrecht zutreffend ausgelegt und angewandt hat. Nach Vorarbeit von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet der zuständige Berichterstatter einen ausführlichen Entscheidungsvorschlag – das sogenannte Gutachten. Im Anschluss verfasst ein weiteres Mitglied des Senats – die Mitberichterstatterin – ein Mitgutachten an. Alle Mitglieder des Senats erhalten diese Gutachten und machen sich umfassend mit dem Fall vertraut.
In einer Vorberatung zur mündlichen Verhandlung stellt der Berichterstatter die Sache vor und begründet seinen Entscheidungsvorschlag. Die Richterinnen und Richter beraten die zentralen Aspekte des Falles. So bereiten sie die mündliche Verhandlung vor, ohne bereits eine Entscheidung zu treffen.
Für die mündliche Verhandlung wird der Gerichtssaal durch die Wachtmeisterei vorbereitet und alle notwendigen Akten bereitgestellt.
Aufruf Wachtmeister: "Im Verfahren Müller gegen die Bundesrepublik Deutschland ..."
Die Vorsitzende Richterin des Senats leitet die mündliche Verhandlung.
Begrüßung durch die Vorsitzende: "Ich eröffne die Sitzung des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Erschienen sind der Kläger persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Meier, für die Beklagte… "
Der Berichterstatter führt mit dem sogenannten Sachbericht in den Fall ein.
Beginn der Berichterstattung: "Der Kläger begehrt die Zulassung eines von ihm entwickelten Arzneimittels. Im Jahr 2013 beantragte er …“
Dann stellen die Anwälte ihre Anträge. In einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Für Behörden können auch deren eigene Juristen auftreten. Die Vorbereitung durch Anwälte trägt dazu bei, alle Aspekte des Falles und die möglichen Folgen einer Entscheidung zu erkennen. In dem oft mehrstündigen Rechtsgespräch werden alle Rechtsfragen mit den Beteiligten erörtert. Anschließend zieht sich der Senat zur Beratung zurück.
In einer geheimen Schlussberatung erwägen die Richterinnen und Richter noch einmal alle rechtlichen Gesichtspunkte und Argumente. Am Ende trifft der Senat seine Entscheidung einstimmig oder mit Mehrheit. Oft verfasst der Senat noch eine Pressemitteilung. Im Gerichtssaal verkündet die Vorsitzende die Entscheidung und fasst die wesentlichen Gründe zusammen. Die Pressestelle veröffentlicht die Pressemitteilung. Pressesprecher erläutern die Entscheidung für die Medien.
In den folgenden Tagen entwirft der Berichterstatter das schriftliche Urteil. Die Urteilsgründe geben das Ergebnis der Senatsberatung wieder. Dieser Text wird im Senat abgestimmt. Die Geschäftsstelle kollationiert das fertige Urteil. Eine Mitarbeiterin prüft, ob Änderungen zutreffend eingearbeitet und alle Zitate richtig sind. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Die Informationsdienste des Gerichts stellen eine anonymisierte Fassung außerdem über die Website, juristische Datenbanken und Zeitschriften der allgemeinen Öffentlichkeit und der Fachwelt zur Verfügung.
Besonderheiten gelten, wenn das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zum Beispiel über große Straßenbauvorhaben entscheidet. Um solche Verfahren zügig abzuschließen, sieht der Gesetzgeber nur eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht vor. In diesen Fällen muss das Bundesverwaltungsgericht auch Tatsachen feststellen und Landesrecht einbeziehen. Die Verfahren können sehr aufwändig sein. Die mündliche Verhandlung dauert mitunter mehrere Tage. Die Entscheidung wird aufgrund des großen Beratungsbedarfs und des Umfangs der Fälle häufig in einem gesonderten Termin verkündet.
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben grundsätzliche Bedeutung. Ihre Ausgewogenheit zu sichern, dient die Arbeitsweise des Gerichts.
Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist 2002 ein oberstes Gericht nach Leipzig zurückgekehrt.
Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 wurde in den Reichsjustizgesetzen ein oberstes Gericht für das Privat- und Strafrecht vorgesehen.
Im Jahr 1877 entschieden der Reichstag und der Bundesrat nach längerer Debatte, das Reichsgericht in Leipzig anzusiedeln.
Die jungen Architekten Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad setzten sich in einem Wettbewerb mit ihrem Entwurf durch.
1895 wurde das Reichsgerichtsgebäude nach sieben Jahren Bauzeit fertiggestellt und durch Kaiser Wilhelm II. eröffnet.
Das Bauwerk symbolisierte die Bedeutung und das Gewicht der Justiz als "Dritte Gewalt" im Staat. Es trat gleichrangig neben das zur selben Zeit errichtete Reichstagsgebäude in Berlin, das dem Gesetzgeber diente.
Von der Figur der Wahrheit über die Deckenreliefs mit den richterlichen Tugenden in der Kuppelhalle und die Skulpturen der Haupttreppe bis hin zu Türreliefs in den Gerichtssälen – Justizsymbolik ist überall zu entdecken. Neben den Arbeitszimmern, der Bibliothek und den Gerichtssälen befand sich im Südflügel des Gebäudes die Wohnung des Reichsgerichtspräsidenten. Dort nutze er für seine repräsentativen Aufgaben einen Festsaal, der heute noch vorhanden ist.
Das Reichsgericht entschied viele zivilrechtliche Fälle. Insbesondere musste es das 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch auslegen.
Im Strafrecht bewegten große Prozesse die Öffentlichkeit. Der bekannteste war der Reichstagsbrandprozess von 1933. Er endete mit der Verurteilung des Holländers van der Lubbe zum Tode und dem Freispruch von vier weiteren Angeklagten, darunter dem bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff. Die Verurteilung van der Lubbes und andere Unrechtsurteile des Nationalsozialismus wurden später durch den Deutschen Bundestag aufgehoben.
Das Ende des Zweiten Weltkriegs markierte auch das Ende des Reichsgerichts.
Das stark beschädigte Gebäude wurde in den Folgejahren nur notdürftig in Stand gesetzt. In der DDR diente es als Dimitroff-Museum, als Museum der Bildenden Künste, als DEFA-Synchronstudio und bot Raum für mehrere Behörden.
Nach der Wiedervereinigung empfahl die unabhängige Föderalismuskommission des Bundes und der Länder das Bundesverwaltungsgericht von Berlin nach Sachsen zu verlegen.
So konnte das ehemalige Reichsgerichtsgebäude in Leipzig Sitz eines obersten Bundesgerichts werden. Das Gebäude musste umfangreich saniert und restauriert werden. Um den Raumbedarf zu decken, erhielt es eine zusätzliche Etage.
Das denkmalgerecht wiederhergestellte Gebäude ist damit erneut ein Ort der Rechtspflege. Der im 19. Jahrhundert geschaffene Justizpalast erfüllt heute alle Anforderungen einer modernen Gerichtsbarkeit. Er beherbergt den obersten deutschen Gerichtshof für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - das Bundesverwaltungsgericht
Mit über 240.000 Bänden zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht und zum Recht der Europäischen Union dient die Bibliothek der aktuellen Rechtsprechung und bewahrt historische juristische Werke.
Im nicht-öffentlichen Bereich des Gerichts befindet sich die juristische Bibliothek. Nach Voranmeldung können auch andere interessierte Personen die Bestände nutzen.
Im Lesesaal stehen Fachzeitschriften sowie aktuelle juristische Literatur bereit. Die weiteren Bestände der Bibliothek befinden sich in Magazinräumen. Darunter sind viele Loseblattwerke, die seitenweise aktualisiert werden können.
Jede Richterin und jeder Richter verfügt über eine eigene Handbibliothek. Diese wird stets auf dem neuesten Stand gehalten. Sie ist mit Standardwerken des Verwaltungsrechts und Literatur zu speziellen Rechtsgebieten ausgestattet. Darüber hinaus unterstützen juristische Fachdatenbanken sowie der Online-Katalog der Bibliothek die Rechtsfindung.
Um Entscheidungen vorzubereiten und die Gesetzesentwicklung zu erforschen, werden gelegentlich historische juristische Werke aus dem umfangreichen Altbestand herangezogen. Zu diesem Altbestand gehören die ehemaligen Bibliotheken des Preußischen Oberverwaltungsgerichts und des Reichsgerichts, die unter anderem umfassendes Material zum Beamtenrecht bieten.
Die Bibliothek des Reichsgerichts war zum Ende des zweiten Weltkriegs mit rund 300.000 Bänden eine der bedeutendsten juristischen Bibliotheken Europas. 1950 überführte man die Bibliothek zum Obersten Gericht der DDR in Ost-Berlin. Aus Platzmangel wurden erhebliche Teile des wertvollen Bestands ausgelagert, an andere Stellen abgegeben oder veräußert.
Mit der Wiedervereinigung erhielt der Bundesgerichtshof den verbliebenen Bestand. Als das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 in das ehemalige Gebäude des Reichsgerichts einzog, kehrte ein Teil der Reichsgerichtsbibliothek nach Leipzig zurück, darunter alle Schriften, die vor 1815 entstanden sind.
Der älteste Band datiert aus dem 13. Jahrhundert. 450 Handschriften und 281 Inkunabeln, Wiegendrucke aus der Anfangszeit des Buchdrucks, sind weitere kostbare Besonderheiten. Seltene Werke lässt die Bibliothek in Fachbetrieben restaurieren.
Einzelne, teilweise nur als Unikat vorliegende, Werke wurden und werden in der Universitätsbibliothek in Leipzig digitalisiert.
So sichert die Bibliothek die historischen Bestände und unterstützt mit ihren vielfältigen Dienstleistungen die Arbeit des Gerichts.