Pressemitteilung Nr. 52/2025 vom 01.07.2025
Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit überarbeitet
Ab sofort steht der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in einer überarbeiteten Fassung (Stand: 21. Februar 2025) zur Verfügung.
Der Streitwertkatalog spricht Empfehlungen aus, die die Verwaltungsgerichte im Rahmen ihres Ermessens bei der Festsetzung des Streitwerts zu Grunde legen können. Der Streitwert bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Der Streitwertkatalog war zuletzt im Jahr 2013 überarbeitet worden. In Anbetracht der seither vergangenen Zeit richteten die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts auf ihrer Jahrestagung im September 2022 eine Kommission aus Richterinnen und Richtern aller Instanzen unter Federführung des Bundesverwaltungsgerichts ein, um die Streitwertausweisungen des Katalogs zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Kommission hat sich hierfür – wie schon ihre Vorgängerinnen bei früheren Aktualisierungen des Streitwertkatalogs – an der Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder orientiert und zudem Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins e. V. einbezogen.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts haben dem von der Kommission überarbeiteten Streitwertkatalog zugestimmt. Sie können ihn unter folgendem Link abrufen: https://www.bverwg.de/rechtsprechung/streitwertkatalog .