Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 26.09.2024 - BVerwG 1 C 11.23 (bereitgestellt am 14.01.2025)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Verhältnis des § 36a AufenthG zu § 25 Abs. 5 AufenthG

Leitsätze

1. Art. 23 Abs. 2 i. V. m. Art. 24 Abs. 2 RL 2011/95/EU vermitteln Familienmitgliedern eines subsidiär Schutzberechtigten keinen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Wahrung des Familienverbands im Bundesgebiet (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. November 2020 - 1 C 8.19 -, vom 25. November 2021 - 1 C 4.21 - und vom 15. November 2023 - 1 C 7.22 -).

2. § 36a AufenthG regelt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich abschließend und sperrt einen Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG, wenn sich die rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise allein auf bereits vor der Einreise bestehende familiäre Bindungen zu dem subsidiär Schutzberechtigten stützt.

Urteil vom 24.10.2024 - BVerwG 1 C 17.23 (bereitgestellt am 14.01.2025)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Keine Verkürzung der den Eheleuten zuzumutenden Trennungszeiten durch Sicherung des Lebensunterhalts und Vorhalten von Wohnraum

Leitsätze

1. Besondere Umstände des Einzelfalles, die eine Verkürzung der von den Eheleuten nach § 36a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG hinzunehmenden Trennungszeiten gebieten, müssen spezifisch ehe- oder familienbezogen und von einem Gewicht oder einer Atypik sein, welche den Regelausschluss schon vor Ablauf der den Eheleuten zuzumutenden Trennungszeit zurücktreten lässt.

2. Die Sicherung des Lebensunterhalts der und das Vorhalten von Wohnraum für die Bedarfsgemeinschaft durch den subsidiär Schutzberechtigten zählen nicht zu diesen besonderen Umständen des Einzelfalles.

Urteil vom 18.09.2024 - BVerwG 8 C 3.23 (bereitgestellt am 13.01.2025)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Freistellung von der aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflicht für auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft entsandte Aufsichtsratsmitglieder

Leitsatz

Die Freistellung von der Verschwiegenheitspflicht nach § 394 Satz 1 AktG für Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, setzt keine Gewähr besonderer Vertraulichkeit seitens des Berichtsempfängers voraus.

Beschluss vom 13.12.2024 - BVerwG 3 C 10.23 (bereitgestellt am 09.01.2025)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts, sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Leitsatz

Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) ist keine Vorbildung, die einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 FahrlG gleichwertig ist.

Urteil vom 10.10.2024 - BVerwG 3 C 28.22 (bereitgestellt am 08.01.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Weitere Angaben zur Kennzeichnung von Arzneimitteln auf dem Behältnis und der äußeren Umhüllung, in der Packungsbeilage und der Fachinformation

Leitsatz

Die Angabe, das Arzneimittel sei frei von einem bestimmten Stoff, steht vorbehaltlich besonderer Regelung in Widerspruch zu dem System der arzneimittelrechtlichen Pflichtangaben. Sie ist weder auf dem Behältnis und der äußeren Umhüllung noch in der Packungsbeilage oder der Fachinformation eine zulässige weitere Angabe im Sinne der § 10 Abs. 1 Satz 5, § 11 Abs. 1 Satz 7, § 11a Abs. 1 Satz 6 AMG.

Urteil vom 10.10.2024 - BVerwG 3 C 29.22 (bereitgestellt am 08.01.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Weitere Angaben zur Kennzeichnung von Arzneimitteln auf dem Behältnis und der äußeren Umhüllung, in der Packungsbeilage und der Fachinformation

Leitsatz

Die Angabe, das Arzneimittel sei frei von einem bestimmten Stoff, steht vorbehaltlich besonderer Regelung in Widerspruch zu dem System der arzneimittelrechtlichen Pflichtangaben. Sie ist weder auf dem Behältnis und der äußeren Umhüllung noch in der Packungsbeilage oder der Fachinformation eine zulässige weitere Angabe im Sinne der § 10 Abs. 1 Satz 5, § 11 Abs. 1 Satz 7, § 11a Abs. 1 Satz 6 AMG.

Urteil vom 22.10.2024 - BVerwG 4 CN 1.24 (bereitgestellt am 08.01.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Leitsatz

Bei einem auf § 9 Abs. 2a BauGB gestützten sektoralen Bebauungsplan wird die an die planerischen Vorstellungen der Gemeinde anknüpfende städtebauliche Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB durch § 9 Abs. 2a Satz 1 BauGB konkretisiert und inhaltlich ausgeformt.

Beschluss vom 30.10.2024 - BVerwG 1 WB 52.23 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Entpflichtung eines Soldaten zur Inübunghaltung

Leitsatz

Die Anordnung zur Inübunghaltung als Kommandosoldat erfolgt ausschließlich im dienstlichen Interesse. Der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer dieser Verpflichtung.

Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 2 WD 8.24 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Aberkennung des Ruhegehalts wegen acht Geldwäschetaten und Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in zwei Fällen

Leitsatz

Bei einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug ist eine Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

Urteil vom 10.10.2024 - BVerwG 3 C 3.23 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Leitsatz

Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegender Zuwiderhandlung(en) im Sinne von § 2a Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und der nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung(en) begeht, hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wie im Falle einer vorangegangenen Fahrerlaubnisentziehung in entsprechender Anwendung des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG in der Regel die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: