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Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 2 C 18.23 (bereitgestellt am 05.03.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Relevanz von Fehlern im behördlichen Verfahren für die Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung

Leitsätze

1. Mängel der Unterrichtung des Beamten über die Einleitung des Verfahrens lassen die wirksame Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens unberührt.

2. Ein Amtswalter, gegen den ein anderer Bediensteter des Dienstherrn erhebliche Vorwürfe erhoben hat, ist von einer Mitwirkung in dem sich hieran anschließenden behördlichen Disziplinarverfahren und bei Erlass der Disziplinarverfügung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 VwVfG ausgeschlossen.

3. Die Rechtsfolgen von formellen Mängeln einer Disziplinarverfügung richten sich bei der bisherigen gesetzlichen Regelung, die ein Nebeneinander von Disziplinarverfügung und Disziplinarklage vorsieht, nach §§ 45 und 46 VwVfG. Die Ermächtigung des Gerichts, bei einer Disziplinarverfügung neben der Rechtmäßigkeit auch die Zweckmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu prüfen (vgl. § 60 Abs. 3 BDG a. F.), umfasst mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung nicht die Befugnis, nach Maßgabe der §§ 45 und 46 VwVfG erhebliche formelle Mängel der Verfügung zu "heilen".

4. Eine Geldbuße (vgl. § 7 BDG a. F.) ist nicht in Bruchteilen der monatlichen Dienstbezüge, sondern in einem feststehenden Geldbetrag festzusetzen.

Beschluss vom 06.02.2025 - BVerwG 11 B 4.24 (bereitgestellt am 04.03.2025)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Leitsatz

Für eine Klage gegen eine behördliche Streitwert- und Kostenfestsetzung hinsichtlich der Erstattung von notwendigen Rechtsanwaltskosten im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung gemäß § 44b EnWG ist nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Beschluss vom 20.01.2025 - BVerwG 2 B 44.24 (bereitgestellt am 27.02.2025)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Doppelte Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten bei Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet

Leitsatz

Beamter oder Richter "aus dem früheren Bundesgebiet" i. S. v. § 3 Abs. 1 Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung - BeamtVÜV - kann nur sein, wer bereits zuvor im früheren Bundesgebiet verwendet worden war.

Urteil vom 14.11.2024 - BVerwG 7 A 8.23 (bereitgestellt am 27.02.2025)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Leitsätze

1. Die Verkürzung der Auslegungsdauer von einem Monat in § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG auf eine Woche in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LNGG steht mit Völker- und Unionsrecht in Einklang.

2. Gastransportschiffe (SLNGC), die Gas von einem 30 km entfernt auf Reede liegenden Gasspeicherschiff (FSU) aufnehmen und zu einem festliegenden Regasifizierungsschiff (FSRU) bringen, gehören immissionsschutzrechtlich weder zum Anlagenkern der Regasifizierungsanlage noch sind sie deren Nebeneinrichtungen.

3. Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers ist regelmäßig keine Voraussetzung für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Beschluss vom 30.01.2025 - BVerwG 2 VR 3.24 (bereitgestellt am 26.02.2025)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes

Leitsätze

1. Die Forderung in einem Anforderungsprofil für die "förderliche" Besetzung eines Dienstpostens nach dem Abschluss eines Hochschulstudiums in bestimmten Studienbereichen ist zulässig, wenn zu erwarten ist, dass den Absolventen die für die Erfüllung der Aufgaben des Dienstpostens erforderlichen Fachkenntnisse vermittelt worden sind (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 -).

2. Setzt der Dienstposten besondere Fachkenntnisse über die Arbeitsweise und den Aufbau von mechanischen und elektrischen Systemen voraus, so ist der Ausschluss von Bewerbern, die den Studiengang "Bauingenieurwesen" absolviert haben, rechtmäßig.

Urteil vom 21.11.2024 - BVerwG 1 C 24.23 (bereitgestellt am 25.02.2025)

Sachgebiet: Asylrecht

Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für nichtvulnerable Schutzberechtigte in Italien

Leitsatz

Nichtvulnerablen Personen, denen in Italien internationaler Schutz zuerkannt worden ist, drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen. Das gilt auch für weibliche Schutzberechtigte.

Beschluss vom 15.01.2025 - BVerwG 20 F 1.22 (bereitgestellt am 24.02.2025)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Festsetzung des Wertes des Gegenstandes bei anwaltlichen Tätigkeiten in einem erledigten Beschwerdeverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO

Leitsatz

Für Beschwerden nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit mit einem Fünftel des Wertes der Hauptsache zu bemessen.

Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 2 C 16.23 (bereitgestellt am 24.02.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Leitsätze

1. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind auf den Betrieb oder die Dienststelle bezogen. Sie erstrecken sich nicht auf die Erhebung einer Disziplinarklage gegen einen bereits im Ruhestand befindlichen Beamten.

2. Die unangemessen lange Dauer eines Disziplinarverfahrens hat nur dann Einfluss auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verfahrensdauer Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits gehabt hat. Im Übrigen verbleibt es bei der zur Kompensation vorgesehenen Möglichkeit der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs.

Beschluss vom 04.12.2024 - BVerwG 2 WDB 7.24 (bereitgestellt am 24.02.2025)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen richterliche Durchsuchung

Leitsatz

Der hinreichende Verdacht des unbefugten Aufnehmens von dienstlichen Gesprächen durch einen Soldaten kann die Durchsuchung nach § 20 Abs. 1 WDO seiner Smartwatch und seines Smartphones rechtfertigen.

Beschluss vom 15.01.2025 - BVerwG 2 B 36.24 (bereitgestellt am 18.02.2025)

Sachgebiet: Besoldungsrecht

Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

Leitsatz

Die Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler nach § 11 Abs. 1 EZulV setzt auch nach der aktuellen Normfassung einen hinreichend konkreten und auf objektivierten Anhaltspunkten beruhenden Verdacht voraus. Eine abstrakte Gefahrenlage reicht ebenso wenig aus wie ein subjektives Bedrohungsgefühl des Beamten oder Soldaten. Erforderlich ist, dass ausreichende Anhaltspunkte für die konkrete Gefahr eines Schadens durch die Explosion eines Sprengkörpers im Einzelfall vorliegen (wie BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14.96 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 7).

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