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  • 24.07.2025

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag hindert nicht die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG sperrt nach einem als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag lediglich die (Neu-)Erteilung, nicht aber die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

Video: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Hinweis: Inzwischen – nach Produktion des Videos – gibt es 11 Revisionssenate und sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.