Beschluss vom 21.03.2006 -
BVerwG 10 B 3.06ECLI:DE:BVerwG:2006:210306B10B3.06.0
Beschluss
BVerwG 10 B 3.06
In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 21. März 2006
durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts H i e n und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R u b e l und Dr. N o l t e
beschlossen:
- Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2005 wird zurückgewiesen.
- Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2 556,25 € festgesetzt.
"ob eine in Umsetzung einer Planungsabsicht errichtete Erschließungsanlage bereits vor dem endgültigen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich verschieben kann".