Verfahrensinformation
Die Kläger haben gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz für den Bau der Ortsumgehung Markersbach (B 101 zwischen Aue und Annaberg-Buchholz) Klage erhoben. Ihre Wohngrundstücke sollen durch ein Brückenbauwerk in einiger Höhe überspannt werden. Die Kläger bestreiten einen Bedarf für das Vorhaben, rügen die Trassenwahl und sehen ihre privaten Belage nicht hinreichend berücksichtigt. Sie begehren die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, zumindest jedoch eine Ablösung ihrer Grundstücke durch den Vorhabenträger bzw. weitere Schutzvorkehrungen für die Bau- und die spätere Betriebsphase.