Beschluss vom 15.01.2007 -
BVerwG 4 A 6.05ECLI:DE:BVerwG:2007:150107B4A6.05.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 15.01.2007 - 4 A 6.05 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:150107B4A6.05.0]
Beschluss
BVerwG 4 A 6.05
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 15. Januar 2007
durch Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am
Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp
beschlossen:
- Das Verfahren der Kläger zu 5 und 6 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen BVerwG 4 A 1.07 .
- Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
1 Die Kläger zu 5 und 6 haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 4. Januar 2007 zurückgenommen. Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des Verfahrens insoweit ist deshalb geboten.