WEBVTT FILE

00:00:01.000 --> 00:00:03.000
Behörden erlauben Windkraftanlangen,

00:00:03.001 --> 00:00:08.000
bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen,

00:00:08.500 --> 00:00:10.200
erteilen BAföG-Bescheide,

00:00:10.500 --> 00:00:17.500
entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.

00:00:18.500 --> 00:00:23.000
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger

00:00:24.000 --> 00:00:29.000
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit

00:00:29.000 --> 00:00:32.000
und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

00:00:32.800 --> 00:00:38.500
Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht.

00:00:39.500 --> 00:00:45.000
Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet.

00:00:45.500 --> 00:00:49.000
In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht.

00:00:49.700 --> 00:00:54.000
Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.

00:00:56.700 --> 00:00:59.800
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut.

00:01:00.300 --> 00:01:04.000
In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz.

00:01:04.500 --> 00:01:10.500
Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder.

00:01:11.000 --> 00:01:14.500
Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht.

00:01:15.200 --> 00:01:22.000
Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird.

00:01:22.600 --> 00:01:29.500
Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.

00:01:30.200 --> 00:01:34.000
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen.

00:01:34.700 --> 00:01:42.000
Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann.

00:01:43.800 --> 00:01:47.600
Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen.

00:01:48.300 --> 00:01:55.000
Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.

00:01:55.700 --> 00:02:04.000
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz.

00:02:04.300 --> 00:02:07.600
Es muss dann auch Tatsachen feststellen.

00:02:08.700 --> 00:02:13.500
So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.

00:02:14.500 --> 00:02:24.200
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen.

00:02:25.200 --> 00:02:27.000
Sie arbeiten in Senaten.

00:02:27.500 --> 00:02:36.200
Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern.

00:02:37.800 --> 00:02:41.700
Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung.

00:02:42.300 --> 00:02:47.600
Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.

00:02:49.000 --> 00:02:53.500
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht.

00:02:55.000 --> 00:02:58.000
Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.

00:03:00.000 --> 00:03:10.000
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich.

00:03:10.000 --> 00:03:16.000
Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle 

00:03:16.000 --> 00:03:19.500
wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,

00:03:20.000 --> 00:03:25.000
des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

00:03:26.300 --> 00:03:31.000
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, 

00:03:31.000 --> 00:03:34.000
der allgemeinen und der technischen Verwaltung, 

00:03:34.000 --> 00:03:37.500
der Präsidialabteilung und der Informationsdienste 

00:03:37.500 --> 00:03:41.500
sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

00:03:42.500 --> 00:03:46.500
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung 

00:03:46.500 --> 00:03:49.000
und repräsentiert das Gericht nach außen. 

00:03:49.000 --> 00:03:53.000
Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.

00:03:54.500 --> 00:03:59.300
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - 

00:03:59.300 --> 00:04:02.000
die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. 

00:04:03.500 --> 00:04:08.000
Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, 

00:04:08.000 --> 00:04:15.000
aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.