Pressemitteilung Nr. 30/2001 vom 23.11.2001
Lärmschutzklage gegen den Neubau der A 113 zwischen Landesgrenze Berlin/Brandenburg und Autobahndreieck Neukölln (A 100) erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Berlin betreffend den südlichsten Teilabschnitt der A 113, der zwischen Rudow (Neukölln) und Altglienicke (Treptow) über den ehemaligen Mauerstreifen verläuft, abgewiesen. Die A 113 (neu) soll der Verbindung zwischen dem Stadtring (A 100) und dem Berliner Ring (A 10) im Süden von Berlin dienen.
Geklagt hatten zahlreiche Eigentümer von Grundstücken eines an der Trasse gelegenen Wohngebiets. Sie machen vor allem geltend, das Lärmschutzkonzept der Planung und der Schutz vor verkehrsbedingten Luftschadstoffen seien unzureichend. Sie fordern einen Autobahntunnel vor ihrem Wohngebiet und greifen die Konzeption des mitgeplanten neuen Landschaftsparks Rudow/Altglienicke an, für den nördlich und südlich von ihrem Wohngebiet Autobahntunnel vorgesehen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht ist den umfangreich begründeten Angriffen der Kläger nicht gefolgt. Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Lärmberechnungen korrekt und die Lärmschutzmaßnahmen zugunsten der Kläger (Lärmschutzwand, Schallschutzfenster) ausreichend seien und die Kläger keinen weitergehenden Schutz beanspruchen könnten. Der Einwand, dass die Planung die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege höher bewerte als den Schutz der Kläger vor Gesundheitsgefahren, sei nicht begründet. Das Landschaftsschutzkonzept sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
BVerwG 4 A 46.99 - Urteil vom 23.11.2001