Pressemitteilung Nr. 1/2001 vom 11.01.2001

Klagen gegen den Neubau der A 71 im Abschnitt Schweinfurt - Pfersdorf abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat heute die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken für den südlichsten Abschnitt der A 71 von Schweinfurt bis Pfersdorf abgewiesen. Diese Autobahn soll als Verbindung zwischen der A 70 bei Schweinfurt und der A 4 bei Erfurt dienen.


Geklagt hatten Eigentümer von Grundstücken, die sich im wesentlichen gegen die Inanspruchnahme ihrer landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Lärmbelastung wenden, sowie zwei Gemeinden, die unter anderem ihre Planungshoheit als verletzt ansehen. Das Bundesverwaltungsgericht ist ihren umfangreich begründeten Angriffen nicht gefolgt. Es hat keinen Grund gesehen, die Entscheidung zugunsten des Verkehrsbedarfs für eine Autobahn zu beanstanden, oder die Trassenwahl als rechtswidrig anzusehen. Es ist ferner zu dem Ergebnis gelangt, dass die Planfeststellungsbehörde die mögliche Gefährdung der Existenz der vom Strassenbau betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der ihr obliegenden Abwägung angemessen gewürdigt hat. Auch die Lärmberechnung als Grundlage für die Zuerkennung aktiven (Lärmschutzwände etc.) und passiven Lärmschutzes (Schallschutzfenster etc.) sei korrekt vorgenommen worden. Das Ergebnis der Abwägung zwischen den mit diesem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit angestrebten Zielen einerseits und den Belangen des Naturschutzes andererseits sei nicht zu beanstanden. Die Interessen der Gemeinde Geldersheim an der Verwirklichung ihrer Bebauungspläne gebieten es ebenfalls nicht, vom Bau der Autobahn abzusehen. Eine weitere Gemeinde hatte ihre Klage in der mündlichen Verhandlung bereits zurückgenommen.


BVerwG 4 A 12.99 - Urteil vom 11. Januar 2001

BVerwG 4 A 13.99 - Urteil vom 11. Januar 2001