Beschluss vom 30.05.2007 -
BVerwG 7 B 15.07ECLI:DE:BVerwG:2007:300507B7B15.07.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 30.05.2007 - 7 B 15.07 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:300507B7B15.07.0]
Beschluss
BVerwG 7 B 15.07
- OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 02.11.2006 - AZ: OVG 3 E 1220/06
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Mai 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß und Neumann
beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23. April 2007 wird zurückgewiesen.
Gründe
1 Die mit Schreiben des Klägers vom 19. Mai 2007 erhobene Gegenvorstellung ist unzulässig. Sie richtet sich gegen die mit Beschluss des Senats vom 23. April 2007 getroffene Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2006.
2 Mit dem Beschluss des Senats ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen.