Beschluss vom 28.07.2009 -
BVerwG 9 A 17.09ECLI:DE:BVerwG:2009:280709B9A17.09.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 28.07.2009 - 9 A 17.09 - [ECLI:DE:BVerwG:2009:280709B9A17.09.0]

Beschluss

BVerwG 9 A 17.09

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 28. Juli 2009
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.

Gründe

1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 22. Juli 2009 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf 3 52 Abs. 1 GKG.