Beschluss vom 28.01.2010 -
BVerwG 6 PKH 4.10ECLI:DE:BVerwG:2010:280110B6PKH4.10.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 28.01.2010 - 6 PKH 4.10 - [ECLI:DE:BVerwG:2010:280110B6PKH4.10.0]

Beschluss

BVerwG 6 PKH 4.10

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern - 04.09.2009 - AZ: OVG 3 M 130/09

In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 28. Januar 2010
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Graulich und Dr. Bier
beschlossen:

Der nach rechtskräftigem Abschluss der Verwaltungsstreitsache gestellte Antrag der Antragstellerin vom 12. Januar 2010 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil auf einen erst zu diesem Zeitpunkt gestellten Antrag Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann.