Beschluss vom 27.01.2006 -
BVerwG 8 B 96.05ECLI:DE:BVerwG:2006:270106B8B96.05.0

Leitsatz:

Einer Restitution nach erfolgter russischer Rehabilitierung steht nicht entgegen, dass die betreffenden landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der Bodenreform in der SBZ aufgesiedelt worden waren.

  • Rechtsquellen
    VermG § 1 Abs. 7, § 1 Abs. 8 Buchst. a
    SMAD-Befehl Nr. 196

  • VG Gera - 05.07.2005 - AZ: VG 5 K 354/03 GE

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 27.01.2006 - 8 B 96.05 - [ECLI:DE:BVerwG:2006:270106B8B96.05.0]

Beschluss

BVerwG 8 B 96.05

  • VG Gera - 05.07.2005 - AZ: VG 5 K 354/03 GE

In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. Januar 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht G ö d e l und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a g e n k o p f und P o s t i e r
beschlossen:

  1. Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 5. Juli 2005 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Gera wird
  2. zurückgewiesen.
  3. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 50 000 € festgesetzt.

ob eine russische Rehabilitierung in Bezug auf ein Strafurteil eines russischen Militärtribunals auch dann zu einer vermögensrechtlichen Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG i.V.m. § 1 Abs. 7 VermG führen kann, wenn eine Rückgabe der entzogenen landwirtschaftlichen Ländereien unabhängig von der Rechtmäßigkeit bzw. Rechtsstaatswidrigkeit des Vermögensentzuges nach dem Willen der SMAD (Befehl Nr. 196 vom 6. Mai 1947) selbst nicht in Betracht kam.