Beschluss vom 23.10.2003 -
BVerwG 2 A 4.02ECLI:DE:BVerwG:2003:231003B2A4.02.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 23.10.2003 - 2 A 4.02 - [ECLI:DE:BVerwG:2003:231003B2A4.02.0]

Beschluss

BVerwG 2 A 4.02

In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. Oktober 2003
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. K u g e l e als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 99 148 € festgesetzt.

Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 2 GKG.