Beschluss vom 21.03.2006 -
BVerwG 10 B 3.06ECLI:DE:BVerwG:2006:210306B10B3.06.0

Beschluss

BVerwG 10 B 3.06

In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 21. März 2006
durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts H i e n und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R u b e l und Dr. N o l t e
beschlossen:

  1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2005 wird zurückgewiesen.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2 556,25 € festgesetzt.

"ob eine in Umsetzung einer Planungsabsicht errichtete Erschließungsanlage bereits vor dem endgültigen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich verschieben kann".