Beschluss vom 19.04.2011 -
BVerwG 6 P 3.10ECLI:DE:BVerwG:2011:190411B6P3.10.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 19.04.2011 - 6 P 3.10 - [ECLI:DE:BVerwG:2011:190411B6P3.10.0]

Beschluss

BVerwG 6 P 3.10

  • OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 20.11.2009 - AZ: OVG 16 A 1337/09.PVL

In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 19. April 2011
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Möller
beschlossen:

Das Ruhen des Verfahrens wird angeordnet.

Gründe

1 Die Entscheidung beruht auf § 251 Satz 1 ZPO. Die Beteiligten haben die Anordnung beantragt. Diese ist zweckmäßig. Die Landesregierung hat unter dem 4. April 2011 beim Landtag Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes eingebracht (LTDrucks 15/1644). Nach diesem Gesetzentwurf würde die im vorliegenden Verfahren umstrittene Kürzung des Freistellungskontingents im Bereich der Lehrkräfte entfallen (LTDrucks 15/1644 S. 62 f., 88). Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, so erledigt sich das vorliegende Verfahren.