Beschluss vom 17.10.2007 -
BVerwG 2 A 5.07ECLI:DE:BVerwG:2007:171007B2A5.07.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 17.10.2007 - 2 A 5.07 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:171007B2A5.07.0]

Beschluss

BVerwG 2 A 5.07

In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Oktober 2007
durch Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25 809,60 € festgesetzt.

Gründe

1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 16. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt auf § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.