Beschluss vom 16.04.2012 -
BVerwG 7 VR 10.11ECLI:DE:BVerwG:2012:160412B7VR10.11.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 16.04.2012 - 7 VR 10.11 - [ECLI:DE:BVerwG:2012:160412B7VR10.11.0]
Beschluss
BVerwG 7 VR 10.11
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 16. April 2012
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen - Prozessbevollmächtigte ... wird beigeladen.
Gründe
1 Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage (BVerwG 7 A 16.11 ) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Unterweser und den Ausbau der Außenweser anzuordnen, richtet sich auch gegen die Pläne für die Vertiefung der hafenbezogenen Wendestelle und der Hafenzufahrt in Bremerhaven. Dies haben die Antragsteller nunmehr klargestellt. Trägerin des Vorhabens ist insoweit die Freie Hansestadt Bremen. Deshalb ist deren Beiladung notwendig (§ 65 Abs. 2 VwGO).