Beschluss vom 13.06.2007 -
BVerwG 10 B 67.07ECLI:DE:BVerwG:2007:130607B10B67.07.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - 10 B 67.07 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:130607B10B67.07.0]

Beschluss

BVerwG 10 B 67.07

  • OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 06.10.2006 - AZ: OVG 16 A 4594/05.A

In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 13. Juni 2007
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann und Richter sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Beck
beschlossen:

  1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe

1 Der Kläger wendet sich gegen eine Widerrufsentscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach § 73 Abs. 1 AsylVfG. Die Beschwerde, die mehrere Revisionszulassungsrügen geltend macht, kann keinen Erfolg haben. Zur Begründung wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 6. Juni 2007 - BVerwG 10 B 65.07 - Bezug genommen.

2 Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab (§ 133 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 VwGO).

3 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylVfG nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 Satz 1 RVG.