Beschluss vom 09.12.2009 -
BVerwG 6 PB 44.09ECLI:DE:BVerwG:2009:091209B6PB44.09.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 09.12.2009 - 6 PB 44.09 - [ECLI:DE:BVerwG:2009:091209B6PB44.09.0]

Beschluss

BVerwG 6 PB 44.09

  • OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 13.05.2009 - AZ: OVG 5 L 8/08

In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 9. Dezember 2009
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Vormeier
beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - vom 13. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Gründe

1 Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gemäß § 78 Abs. 2 SAPersVG i.V.m. § 92b Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Wie sich aus der beigezogenen Urschrift des am 13. Mai 2009 verkündeten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ergibt, ist dieser Beschluss bereits am 15. Mai 2009 vollständig abgefasst und mit den Unterschriften sämtlicher Mitglieder des Fachsenats versehen der Geschäftsstelle übergeben worden.