Beschluss vom 03.11.2008 -
BVerwG 3 B 93.08ECLI:DE:BVerwG:2008:031108B3B93.08.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 03.11.2008 - 3 B 93.08 - [ECLI:DE:BVerwG:2008:031108B3B93.08.0]

Beschluss

BVerwG 3 B 93.08

In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 3. November 2008
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dette und Prof. Dr. Rennert
beschlossen:

Die Gegenvorstellung der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 30. September 2008 wird zurückgewiesen.

Gründe

1 Die Kläger haben keine rechtserheblichen Gesichtspunkte aufgezeigt, die einer Gegenvorstellung - ihre Zulässigkeit unterstellt - bezüglich des unanfechtbaren Senatsbeschlusses vom 30. September 2008 zum Erfolg verhelfen könnten.